Wärmedämmung Ludwigsburg

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Fachkundige Umsetzung für Privat und Gewerbe

Beratung

Wir Beraten Sie Individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Planung

Mit Ihnen gemeinsam Planen wir Hand in Hand Ihr Projekt.

Umsetzung

Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir Ihr Projekt um.

Ihr Profi für Wärmedämmung in Ludwigsburg

Wir übernehmen für Sie die Wärmedämmung Ludwigsburg. Deren Vorteile sind unbestritten: Sie erhöht den Wohnkomfort, senkt die Heizkosten und schützt die Umwelt durch einen geringeren Energieverbrauch. Durch sinkende Heizkosten und durch die Wertsteigerung der Immobilie amortisieren sich die Kosten für die Wärmedämmung schnell. Diese wird zudem staatlich gefördert.

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Wärmedämmung Ludwigsburg: Planung Ihres Vorhabens

Eine Wärmedämmung verlangt eine komplexe Planung. Wir gehen dabei wie folgt vor:

Bestandsaufnahme

Wir überprüfen die vorhandene energetische Qualität der Gebäudehülle und Ihre Heizkosten in Relation zur Wohn- und Nutzfläche bzw. zum Raumvolumen (bei höheren Altbauzimmern bedeutsam). Möglicherweise liegen Unterlagen zu früheren Berechnungen und Maßnahmen vor.

Berechnung von Einsparmöglichkeiten

Wir errechnen, mit welchen Maßnahmen der Wärmedämmung Sie wie viel Energie einsparen werden. Das lässt sich auch kostenseitig darstellen, allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass wir die Entwicklung der Energiepreise nur grob schätzen können.

Sanierungsplan

Es kommen entweder die Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen (verteilt über einen gewissen Zeitraum) infrage. Hierzu beraten wir Sie.

Fördergelder

Wir ermitteln, welche der Maßnahmen förderfähig sind. Auch hierzu beraten wir Sie und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Beantragung der Fördergelder. Vorrangig die KfW fördert die Wärmedämmung, es gibt aber noch weitere Programme auch auf Länder- und Kommunalebene.

Schutz vor Schimmelbefall durch die Wärmedämmung Ludwigsburg

Der Aspekt der gesunden Wohnumgebung durch eine gute Wärmedämmung wird häufig unterschätzt. Bei schlechter Dämmung kühlen die Innenwände im Winter trotz großer Heizanstrengungen schnell ab, sodass an ihnen Feuchtigkeit auskondensieren kann. Diese verursacht im schlimmsten Fall Bauschäden, doch noch häufiger entsteht bevorzugt an Wärmebrücken und hinter Schränken, hinter denen die Luft schlecht zirkuliert, Schimmel. Diesen bemerken die Bewohner meistens nicht gleich, er muss auch nicht sofort sichtbar sein. Dennoch ist er gesundheitsgefährdend und greift mindestens Tapeten, Anstriche und manchmal auch Möbel an. Manche Bewohner reagieren mit Asthma darauf. Wenn er sich längerfristig ausbreitet, nimmt meistens die Wand selbst Schaden, was eine umfangreiche Sanierung erfordert. Aus diesem Grund achten Käufer von Immobilien auf deren gute Wärmedämmung, die daher zwangsläufig zur Wertsteigerung bzw. dem Werterhalt eines Gebäudes führt. Auch die niedrigeren Verbrauchswerte überzeugen Interessenten. Nicht zuletzt wird die Wärmedämmung im Energieausweis vermerkt.

Wir sind gerne für Sie da!

Unser Backoffice Team kümmert sich gerne um Ihre Wünsche und erstellt für Sie ein maßgeschneidertes Angebot! Melden Sie sich gerne per Mail, Kontaktformular oder rufen Sie an.

Gesetzliche Vorgaben für die Wärmedämmung

Die Wärmedämmung ist gesetzlich schon länger durch die Energieeinsparverordnung und seit November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben. Das GEG führt drei Gesetze zusammen:

  • Energieeinspargesetz (EnEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Eine EU-Verordnung sah schon länger vor, dass alle Neubauten ab 2021 ein Niedrigstenergiegebäude sein müssen. Das deutsche GEG ist die Reaktion auf diese Vorgabe. Es geht in diesem Gesetz einerseits um Energieeinsparungen vorrangig durch innovative energetische Technologien und Wärmedämmung sowie andererseits um den bevorzugten Einsatz erneuerbarer Energien. Dementsprechend formuliert das GEG Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude unter anderem hinsichtlich der Wärmedämmung und gleichzeitig Anforderungen an die Heiz- und Kühltechnik, die Raumlüftung und die Warmwasserversorgung. Auch das Thema der Energieausweise behandelt das GEG in seinem 5. Teil (§§ 79 – 88). Im Detail müssen Neubauten nun (Stand aller Daten: März 2021) einen Endenergiebedarf von jährlich maximal 60 kWh/m² aufweisen (angegebene Spanne: 45 – 60 kWh/m²). Diese Anforderungen gelten vorläufig und werden ab 2023 überprüft sowie gegebenenfalls neu formuliert. Strom aus regenerativen Energien, welcher im Haus zum Einsatz kommt, darf bei der Rechnung zum Abzug gebracht werden (maximal 45 %). Für Bestandsgebäude schreibt das GEG vor, dass sich deren energetische Qualität nicht verschlechtern darf und die oberste Geschossdecke eine Wärmedämmung erhalten muss. Bei Sanierungen müssen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten gewahrt bleiben. Energieausweise sind nunmehr bei Verkäufen, Vermietungen und Verpachtungen durch Verkäufer, Vermieter und Immobilienmakler vorzulegen.

Bereiche einer Wärmedämmung

In einem Gebäude können wir die Wände, das Dach, die Geschossdecken und den Keller dämmen. In Mehrfamilienhäusern sowie Büro- und Gewerbebauten kommen auch das Treppenhaus und der Aufzugsschacht infrage. Im Detail geht es um die Außen- und die Innendämmung, die Dämmung von Türen, Fenstern und Dachluken, die Beseitung von Wärmebrücken und um weitere Details. Die größten Wärmeverluste entstehen über die Gebäudehülle, also Dach und Wände inklusive Dachluken, Fenster und Türen, gefolgt vom Keller. Diese Bereiche haben die größte Fläche, wodurch sie das größte Einsparpotenzial bieten. Bei der Außendämmung der Fassade geht es in der Regel darum, dass die Fassade korrekt mit allen Öffnungen abschließt, was bei älteren Gebäuden nicht immer der Fall ist. Dadurch entstehen dann Wärmebrücken. Ein Beispiel sind ungedämmte Rollladenkästen, durch die sehr viel Heizwärme nach außen transportiert werden kann. Das frisst Heizkosten und lässt auf der Innenseite potenziell Kältezonen entstehen, an denen Feuchtigkeit auskondensieren kann – es droht Schimmel. Auf diese Problem verweisen wir, weil es etwas weniger bekannt ist als das der unzureichend gedämmten Fenster und Türen. Welche Einsparmöglichkeiten sich hier ergeben, zeigen diese Zahlen: Ein altes Fenster ohne Fugendichtung kann einen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 4,7 W/m²K aufweisen, bei einem modernen, ausgezeichnet gedämmten Fenster sind es noch 0,7 W/m²K. Wir überprüfen, ob Ihre Fenster einfach neue Dichtungen brauchen oder ob sich ein kompletter Ersatz lohnt.

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